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   BSG, 30.06.1977 - 12/3 RK 91/75   

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BSG, 30.06.1977 - 12/3 RK 91/75 (https://dejure.org/1977,11929)
BSG, Entscheidung vom 30.06.1977 - 12/3 RK 91/75 (https://dejure.org/1977,11929)
BSG, Entscheidung vom 30. Juni 1977 - 12/3 RK 91/75 (https://dejure.org/1977,11929)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 07.06.1968 - IV B 165.67

    Anfechtung einer Baugenehmigung - Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

    Auszug aus BSG, 30.06.1977 - 3 RK 91/75
    1963, 648), die im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht (BVerwG DVBl 1970, 283; Buchholz 310 § 106 Nr. 6), ist für die prozeßrechtliche Beendigung des Rechtsstreits durch ein Anerkenntnis der Beklagten die Zustimmung selbst eines notwendig Beigeladenen nicht erforderlich, weil sich aus dem Umstand der Beiladung eines Dritten für den Kläger und den Beklagten - die Hauptbeteiligten - keine Einschränkung ihrer Dispositionsfreiheit für die Beendigung des Prozesses ergibt, soweit das Gesetz dies nicht ausdrücklich vorschreibt.
  • BSG, 27.09.1961 - 3 RK 74/59
    Auszug aus BSG, 30.06.1977 - 3 RK 91/75
    Der Beigeladenen zu 2) bleibt es daher unbenommen, falls die formellen Voraussetzungen gegeben sind, gegen den in dem Anerkenntnis der Beklagten enthaltenen neuen Verwaltungsakt (und einen dazu ergangenen Ausführungsbescheid) mit den den Versicherungsträgern gegen Bescheide der Einzugsstelle nach § 1399 Abs. 3 RVO zu Gebote stehenden Rechtsbehelfen vorzugehen (vgl. BSGE 15, 118).
  • BSG, 27.11.1962 - 3 RK 37/60

    Entrichtung der Beiträge zur Sozialversicherung für Sprachlehrer einer privaten

    Auszug aus BSG, 30.06.1977 - 3 RK 91/75
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urt. vom 22. Juni 1972 - 12/3 RK 82/68 - USK 7283; vgl. ferner auch BSG, Urt. vom 27. November 1962 - 3 RK 37/60 - BSGE 18, 131 = SozR Nr. 9 zu § 160 SGG = NJW 1963, 1943 = Breith.
  • BSG, 22.06.1972 - 3 RK 82/68
    Auszug aus BSG, 30.06.1977 - 3 RK 91/75
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urt. vom 22. Juni 1972 - 12/3 RK 82/68 - USK 7283; vgl. ferner auch BSG, Urt. vom 27. November 1962 - 3 RK 37/60 - BSGE 18, 131 = SozR Nr. 9 zu § 160 SGG = NJW 1963, 1943 = Breith.
  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76

    Verwirkung eines Rechts - Besondere Umstände - Verwirkungsverhalten -

    Sie erscheint im Verhältnis zum Beitragsschuldner allein als Inhaberin der Forderung und damit als alleinige Gläubigerin (vgl eingehend BSGE 15, 118, 122f; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Stand 8. Auflage bis einschl. 50. Nachtrag, S. 194 b mwN); die Einzugsstelle trifft gegenüber dem Beitragsschuldner die erforderliche Entscheidung aus eigenem Recht (Urteil des erkennenden Senats vom 30. Juni 1977 - 12/3 RK 91/75 - SozR 1500 § 101 Nr. 5).
  • BSG, 20.07.2023 - B 12 BA 1/22 R

    Wie ist prozessual mit gesondert von Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhobenen

    Einer prozessbeendenden Handlung der Hauptbeteiligten muss er nicht zustimmen (vgl BSG Urteil vom 27.11.1962 - 3 RK 37/60 - BSGE 18, 131, 132 = SozR Nr. 9 zu § 160 SGG, juris RdNr 36; BSG Urteil vom 30.6.1977 - 12/3 RK 91/75 - SozR 1500 § 101 Nr. 5) .
  • BSG, 07.07.2020 - B 12 KR 18/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionsverfahren - Fortsetzung des Verfahrens

    Kläger und Beklagte sind als Hauptbeteiligte nicht gehindert, ohne die Zustimmung notwendig Beigeladener den Rechtsstreit durch Vergleich zu beenden (BSG Urteil vom 30.6.1977 - 12/3 RK 91/75 - SozR 1500 § 101 Nr. 5 S 3 f mwN) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015 - L 1 KR 257/12

    Versicherungspflicht - Beitragsbescheid - Rücknahme - Anerkenntnis -

    Das Anerkenntnis müsse sie nicht gegen sich gelten lassen (Hinweis auf BSG v. 30. Juni 1977 - 12/3 RK 91/75 und v. 28. April 2004 - B 6 KA 8/03 R).

    In diesem Fall entfaltet das Anerkenntnis dann aber keine Bindungswirkung gegenüber dem Beigeladenen, so dass dieser nicht gehindert ist, die in dem Anerkenntnis liegende Regelung seinerseits mit Rechtsmitteln anzugreifen (BSG, Urt. v. 30. Juni 1977 - 12/3 RK 91/75 - juris Rn 14; Urt. v. 28. April 2004 - B 6 KA 8/03 R - juris Rn 37).

  • BSG, 20.07.2023 - B 12 KR 8/21 R

    Welche verfahrensrechtlichen Möglichkeiten bestehen zur Vermeidung divergierender

    Einer prozessbeendenden Handlung der Hauptbeteiligten muss er nicht zustimmen (vgl BSG Urteil vom 27.11.1962 - 3 RK 37/60 - BSGE 18, 131, 132 = SozR Nr. 9 zu § 160 SGG, juris RdNr 36; BSG Urteil vom 30.6.1977 - 12/3 RK 91/75 - SozR 1500 § 101 Nr. 5) .
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - L 11 KR 2105/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage eines Rentenversicherungsträgers gegen

    Auf ein Einverständnis des Beigeladenen kommt es dabei nicht an, die Hauptbeteiligten können das Verfahren auch gegen den Willen des notwendig Beigeladenen beenden (BSG 30.06.1977, 12/3 RK 91/75, SozR 1500 § 101 Nr. 5).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.09.2019 - L 3 U 159/19

    Erledigung des Rechtstreits durch angenommenes Anerkenntnis

    In einem solchen Fall kann der Rechtsstreit nicht durch bloße Zurücknahme des eigenen Rechtsmittels beendet werden, weil die Zurücknahme des Rechtsmittels durch einen Hauptbeteiligten - im Gegensatz zu Klagerücknahme, Vergleich und Anerkenntnis - keine Verfügung über den Streitgegenstand ist (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 30. Juni 1977 - 12/3 RK 91/75 -, zitiert nach juris Rn. 12).
  • BVerwG, 26.04.1991 - 1 B 107.90

    Rechtliche Stellung der Beigeladenen im Prozess am Beispiel einer Beschwerde

    Bedarf es demnach für die Beendigung des Streits nicht der Zustimmung des notwendig Beigeladenen (vgl. ferner Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 16. März 1976 - GmS-OGB 1/75 - BVerwGE 50, 369 [BGH 16.03.1976 - GmS-OBG - 1/75]; BSG, Urteil vom 30. Juni 1977 - 12/3 RK 91/75 - SozR 1500 § 101 SGG Nr. 5), so ist nicht zweifelhaft, daß der notwendig Beigeladene auch nicht eine Sachprüfung erzwingen kann, wenn der Kläger nach Erledigung des Klageanspruchs das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2020 - L 1 R 114/19
    Insoweit steht es dem Beigeladenen offen, gegen den in Ausführung des Vergleichs ergangenen Bescheid der Beklagten Rechtsmittel einzulegen (vgl. dazu BSG, Urteil vom 28. April 2004 - B 6 KA 8/03 R - Rdnr. 39 f.; Urteil vom 30. Juni 1977 - 12/3 RK 91/75, Rdnr. 13 - juris -).
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